UNSERE EIGENEN POLITIKER BESTÄRKEN DIE ISLAMANGEHÖRIGEN, WIE INSTRUMENTE VON DIESEN GEFÜHRT, DAMIT - MIT SPRÜCHEN WIE:

„WIR DRÜRFEN DIESEN (ISLAMGEGNERN) ES NICHT ÜBERLASSEN“

und bestärken gegen das eigene Volk den Islam damit zur Gewaltausübung - sollte sich das deutsche Volk und die europäischen Völker nicht dem gewähren lassen von islamischen Diktaten unterwerfen.

Titel: FAKTEN - Beschreibung: FAKTEN zu Taktiken und deren Machenschaften, 
über die Islamangehörige gezielt täuschen und solches bestreiten 
und dabei, um ihre Weltherrschaftsziele zu erreichen, dazu versteckend angehalten sind.

 

 

Dokumente aus praktischer Erfahrung

und

fundierter Analyse des Islam.

 

 

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Das Gebet der Verirrten - Abd Al-Masih

 

Das Gebet der Verirrten

 

 

Der_Heilige_Krieg_im_Islam

 

Der Heilige Krieg im Islam

 

 

Der_Listigste_Von_Allen

 

Der Listigste von Allen

 

 

Der_Islam_Unter_Der_Lupe

 

Der Islam unter der Lupe

 

 

Die Rechte und Pflichten der Juden und Christen in einem islamischen Staat 1992

 

Die Rechte und Pflichten der Juden und Christen in einem islamischen Staat

 

 

integration_von_muslimen_trotz_terrorismus

 

Integration von Muslimen trotz Terrorismus

 

 

Kommt-ein-islamisches-Weltreich-188x300

 

Kommt das islamische Weltreich

 

 

Leitplanken Gottes

 

Leitplanken Gottes für jedermann

 

 

warum_ist_es_fuer_einen_moslem_schwierig

 

Warum ist es für einen Moslem schwierig- Christ zu werden

 

 

Wer_Ist_Allah_Im_Islam

 

 

Wer ist Allah im Islam

 

 

 

 

 

 

Dossier:

Der Griff des Islam nach Europa

Vortrag von Pfarrer Eberhard Troeger

auf dem Bekenntniskonvent in Freudenstadt am 14.10.2004

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   http://cd-mission.net/doku_AaI/Der_Griff_des_Islam_nach_Europa.pdf

 

 

 

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Geschichte des Islam

Geschrieben mit Blut und Terror

Dokumentation über den Islam

( Islamwissenschaftler Pastor Fouad Adel M.A. )

 

 

 

Mohammeds Biographie   und

Innocence of Muslims

Schlachtfeld der Fakten

( Islamwissenschaftler Pastor Fouad Adel M.A. )

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   http://cd-mission.net/doku_AaI/Mohammeds%20Biographie2003.pdf

 

 

 

 

 

 

 

Gedanken zur Geschichte und Islam und Zeitgeist:

Der braune Stachel den Adolf Hitler dem deutschen Volk hinterlassen hat, der sprosste heute längst grün und treibt weiter sein antisemitisches Vorantreiben. Es war der braunen okkulten Brut egal, was deutsch letztlich ist, sondern der Hass auf den Juden hat dieses Volk sogar sich hergeben lassen, seine eigene Herkunft zu intrumentieren. Wenn heute diese Ideologie der "Grünen", die ein Mischmasch aus den arisch geistigen Findungen, einer Art Natur Vorbildherrschaft und dem Umsetzungsstreben von der Verislamisierung der Deutschen ist; ihre enddeutsch Bestrebungen ausbaut, so könnte jeder Bürger wissen was die Schulterschlüsse mit dem Islam durch nationalsozialistische Weise etablieren soll. Diese Bereitschaft von totalitären Vorherrschaftsstreben des islamisch infiltrierten Geist, ist die praktische Ausrichtung der Methoden in dem "Hause des Krieges"; der Sichtweise, die der Islam anstrebt zu entfalten, um die Gesellschaften, die er noch nicht zum Hause des Islam zählen kann langfristig bereit zu machen - diese zu übernehmen. Interessant ist die umfänglich über alle Denominationen zunehmende totalitäre Gesamtvergesellschaftung und breitgefächerte Bereitschaft lang gewachsene Wertgefüge zügig zu demontieren und umzuwerfen. Dies wiederum ist aus den islamischen Taktiken ein neuer Abschnitt, der unsere Gesellschaften letztlich schon bald geistig erobert und den Rechtsnorma so gestalten wird, daß innerliche Bereitschaft zu Brüderhass, deren Teilhabe beschleunigt. Der sich diesbezüglich Gegenstellende, den christlichen Wurzeln behaftete, wird nicht nur deren Feindschaft schon bald aushalten müssen, sondern den schon längst nach den okkulten Geschichtsverläufen sich ausgebreitete atheistische Geist. Dieser hat sich in den Neufindungen zunehmend der totalitären geistigen Bevormundung über Neudefinition - was zu Glauben ist - derweil in extremer Ausbildung breit gemacht. Faktisch erleben wir das Finale an antichristlicher Entfaltung eines Landes, das den christlichen Geist mißachtete und auch bekämpft hat; deren überhebliche Führervision sich höchstens in die einer naturokkulten Geiselhaft verleiten ließ. Dies ist wahrlich kein Wunder , sondern Folge von deutscher Gottverachtung, nämlich die, daß ein Volk hingegeben wird wegen seiner gottverachtenden Art und Weise.

 

 

 

Das Neue Testament und die Psalmen und die Sprüche

 

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Neues Testament - und die Psalmen  

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Anhänge  - Neues Testament  

- NTidF 2011 Anhaenge .xps

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Die Sprüche  

- Sprüche bearbeitet Thomas Jettel  TJ 2011.xps

Sprüche Anhang

TJ 2011.xps

Sprüche Kommentare

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Parallelstellen

Neues Testament, Psalmen, Sprüche

- NT PS Spr - Originaldatei .xps

 

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EINZELFALL - MAPPE zu Kriminalität bei Asylanten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein klares Wort hier zum Schluss:

 

 

 

Aus

Grundgesetz

               II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)

 

 

Art. 20 GG

 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

Art. 20 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949

II. Der Bund und die Länder

Artikel 20

[25. Juni 1968/28. Juni 1968]

1Artikel 20.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) [1] Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [2] Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

2(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

[24. Mai 1949–25. Juni 1968/28. Juni 1968]

Anmerkungen:

1. 24. Mai 1949: Art. 145 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1949.

2. 25. Juni 1968/28. Juni 1968: §§ 1 Nr. 7, 2 des Gesetzes vom 24. Juni 1968.

 

Art. 20 GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949

II. Der Bund und die Länder

Artikel 20

[25. Juni 1968/28. Juni 1968]

[25. Juni 1968/28. Juni 1968]

[24. Mai 1949]

Artikel 20

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) [1] Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [2] Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(2) [1] Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [2] Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

[24. Mai 1949–25. Juni 1968/28. Juni 1968]

1Artikel 20.

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) [1] Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [2] Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Anmerkungen:

1. 24. Mai 1949: Art. 145 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Mai 1949.

 

 

 

 

 Nicht Ohne Grund wurde zu den 68 Bewegungen der Artikel 4 des GG ergänzt. Wohl weißlich .

Alle Deutschen haben nicht nur das Recht, „sondern auch die Pflicht zum Widerstand“.

 

siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Huber

Christliche Rechtsethik und Widerstand

Wolfgang Huber, Sozialethiker, ehemaliger Bischof von Berlin-Brandenburg und ehemaliger Vorsitzender des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland, untersucht in seinem bereits 1996 erschienenen Buch Gerechtigkeit und Recht – Grundlinien christlicher Rechtsethik u. a. die Frage nach der Legitimität legaler Herrschaft. Er weist dabei darauf hin, dass politische Herrschaft und Rechtsordnung auch ihre Legitimation wieder einbüßen und die Staatsloyalität ihrer Bürger wieder verlieren können; nämlich immer dann, wenn von staatlichen Organen die Menschen- und Grundrechte, die elementaren Forderungen politischer Gerechtigkeit und die demokratischen Verfahren immer wieder missachtet werden. Liegt eine solche ständige Missachtung vor, tritt der Begriff des Widerstands in den Vordergrund. Huber unterscheidet dabei drei Verwendungsweisen des Widerstandsbegriffs: den weiten Begriff einer Widersetzlichkeit gegen Handlungen anderer; den engeren Widerstandsbegriff in seiner Annäherung an den Begriff des bürgerlichen Ungehorsams; den engsten Widerstandsbegriff, wie er in dem Art. 20 Abs. 4 GG verankert ist. Huber sieht in diesem grundgesetzlichen Recht zum Widerstand einen unübersehbaren Hinweis auf die Bedeutung der Zivilcourage für die Erhaltung der Demokratie. Das Widerstandsrecht schließe gewaltsame Akte ein; ja, die gewaltsame Aktion bilde die Grundform des Widerstands, an die im Zusammenhang des Art. 20 Abs. 4 GG gedacht sei.

Aus dem Blickwinkel der christlichen Rechtsethik wird Huber dabei von dem Grundgedanken geleitet, dass die Pflicht zur Fürsorge für die Mitmenschen im Extremfall das Eingreifen gegen eine politische Obrigkeit nötig mache, wenn diese Obrigkeit den Bürgern beharrlich Schaden zufüge. Insofern Huber sich von einem solchen Grundgedanken leiten lässt, nähert er sich dem Denken des amerikanischen Transzendentalisten Henry David Thoreau (1817–1862) an, der formulierte: „Wenn aber das Gesetz so beschaffen ist, dass es notwendigerweise aus dir den Arm des Unrechts an einem anderen macht, dann brich das Gesetz.“ Aus der christlichen Rechtsethik sowohl Hubers als auch Thoreaus ist klar zu erkennen, worin das entscheidende Kriterium für die Legitimität des Widerstands liegt: im Blick von unten.

Untätigkeit, so Huber weiter, trage dazu bei, dass das Rad des staatlichen Rechtsmissbrauchs sich weiterdrehe und immer neue Opfer hervorrufe. Untätigkeit sei also ethisch nicht neutral, sondern sie werde dann zur Mitschuld. Wo Untätigkeit zur Mitschuld führen würde, da entstehe eine ethische Pflicht zum Widerstand. Allerdings: Vorrang haben dann immer gewaltfreie Mittel. Denn: Physische Gewalt gegen Menschen könne niemals gerechtfertigt werden. Wer sich in einer äußersten Notsituation zu ihr durchringe, der wisse, dass er damit Schuld auf sich nehme. Huber: „Ohne das Moment einer Schuldübernahme kann es eine ethische Anerkennung des gewaltsamen Widerstands nicht geben.“

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Punkt !

 

 

cd-mission.net Dienste - Hannover - Karlsruhe - Impflingen - Seiten-Stand : 02.08.2016

 

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